Outplacement / Newplacement

Outplacement ist ein hervorragendes Instrument, um sowohl den Interessen der Arbeitgeber als auch den Interessen der Arbeitnehmer gerecht zu werden.

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Outplacement / Newplacement - Was bedeutet das?

Die Trennung von einem Mitarbeiter soll die Beschäftigung, aber nicht die berufliche Existenz beenden.

Die Mitarbeiter fühlen sich durch die Unterstützung in der Trennungsphase durch das Unternehmen wertgeschätzt, gleichzeitig werden für das Unternehmen negative Imageeffekte sowie hohe Kosten für Rechtsanwälte und Steuerberater vermieden.

Erfolg bedeutet hier, die betroffenen Mitarbeiter in einen besseren oder gleichwertigen Job zu vermitteln. 

Die Unternehmen zeigen sich für eine teilweise jahrzehntelange Loyalität erkenntlich und verhindern gleichzeitig größere Unruhe unter den verbleibenden Mitarbeitern.

Unsere Leistungen für die betroffenen Teilnehmer umfassen u.a.:

  • Erstellung einer Potentialanalyse
  • Gestaltung der Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, etc.)
  • Findung einer Zielposition und eines Zielunternehmens
  • Selbstvermarktung
  • Erstellung von Jobgesuchen
  • Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche

Unternehmen haben unter Umständen die Möglichkeit, bis zu 50% der Kosten, maximal aber 2.500 € pro Teilnehmer, bei der Einrichtung einer Transferagentur im Rahmen des § 216a SGB III erstattet zu bekommen.

Transfergesellschaften im Sinne des § 216b SGB III werden durch die Personalberatung ZUR PERSON nicht eingerichtet.

In 2010 absolvierte die Personalberatung ZUR PERSON erfolgreich als eine der ersten Personalberatungen in Deutschland die Zertifizierung für DIN-Geprüfte Transferberatung.

Wir freuen uns über Ihr Interesse! Bitte nehmen Sie im Bedarfsfall direkt Kontakt mit uns auf.

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